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Politik

Das Vermögensregister kommt. Was der Staat bald über Ihr Eigentum weiß

Grundbuch, Depot, Schließfach, Beteiligungen: Was bisher in getrennten Registern lag, soll über eine gemeinsame Schnittstelle abrufbar werden. Wir zeigen, welche Daten zusammengeführt werden und welche Fristen laufen.

Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
Berlaymont-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel. Foto: KenSwe72, CC BY 4.0

Im Sommer 2021 schrieb die EU-Kommission eine Machbarkeitsstudie aus, die in Brüssel kaum jemand außerhalb der Fachausschüsse wahrnahm. Ihr Gegenstand: ein europäisches Vermögensregister. Erfasst werden sollten Immobilien, Firmenanteile, Wertpapiere, Kryptowerte, Kunst und Gold, also praktisch alles, was ein Bürger besitzen kann.

Offiziell geht es um Geldwäsche und Steuerflucht. Doch die Bausteine, die seither beschlossen wurden, betreffen nicht nur Oligarchen. Mit dem Geldwäschepaket von 2024 wurde in Frankfurt eine neue EU-Behörde gegründet, die AMLA. Die Bankkontenregister der Mitgliedstaaten sollen bis 2029 miteinander vernetzt werden, Behörden sollen über eine zentrale Stelle auf Grundbuchdaten zugreifen können.

Was heute schon verknüpft ist

In Deutschland kann das Bundeszentralamt für Steuern seit Jahren abfragen, wer bei welcher Bank ein Konto oder Depot führt. 2023 wurde dieser Kontenabruf über eine Million Mal genutzt, ein Vielfaches des Wertes von vor zehn Jahren. Neu ist, dass diese Daten künftig mit Grundbuch, Transparenzregister und Bargeldmeldungen zusammenlaufen.

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