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Steuern

Schenken statt vererben: die Zehn-Jahres-Frist richtig nutzen

Die Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Wer rechtzeitig überträgt, kann ein Haus oft steuerfrei an die Kinder geben. Worauf es bei der Reihenfolge ankommt.

Einfamilienhaus in Berlin-Dahlem
Einfamilienhaus in Berlin-Dahlem. Foto: Bildarbeiter, CC BY 4.0

Jedes Kind kann von jedem Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erhalten, Enkel 200.000 Euro, Ehepartner 500.000 Euro. Was viele nicht wissen: Diese Freibeträge gelten nicht einmal im Leben, sondern alle zehn Jahre neu. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, danach beginnt die Rechnung von vorn.

Für ein Ehepaar mit zwei Kindern heißt das: Innerhalb von zehn Jahren lassen sich 1,6 Millionen Euro steuerfrei übertragen, nach Ablauf der Frist noch einmal. Beim Erbfall dagegen steht der Freibetrag nur ein einziges Mal zur Verfügung.

Der Haken mit dem Nießbrauch

Die meisten Eltern wollen das Haus übertragen, aber weiter darin wohnen. Das geht mit einem vorbehaltenen Nießbrauch, der den steuerlichen Wert der Schenkung sogar senkt. Doch er hat eine Nebenwirkung, die selten erklärt wird: Er hält eine andere Zehn-Jahres-Frist an.

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