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Steuern

Grundsteuer-Bescheide: Wann sich ein Einspruch lohnt

Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer, in vielen Gemeinden ist sie deutlich gestiegen. Welcher der drei Bescheide angegriffen werden muss und welche Fristen gelten.

Finanzamt Bamberg
Finanzamt Bamberg. Foto: Ermell, CC BY-SA 4.0

Die Grundsteuer wird in drei Stufen festgesetzt. Das Finanzamt stellt zuerst den Grundsteuerwert fest, berechnet daraus den Messbetrag, und die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Jede Stufe hat einen eigenen Bescheid, und jeder Bescheid hat eine eigene Einspruchsfrist von einem Monat.

Der häufigste Fehler: Eigentümer legen Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeinde ein, weil erst dort die Zahl steht, die sie zahlen müssen. Dieser Widerspruch läuft jedoch ins Leere, wenn der Wertbescheid des Finanzamts längst bestandskräftig ist. Die Gemeinde ist an den Wert gebunden.

Der Weg über das Gutachten

Der Bundesfinanzhof hat 2024 in einem Eilverfahren entschieden, dass Eigentümer einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen dürfen, wenn der festgestellte Grundsteuerwert deutlich darüber liegt. Für viele Altbauten und Häuser in schwacher Lage ist das der einzige Hebel.

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