Nießbrauch: Das Haus übergeben und trotzdem darin wohnen
Die Übertragung zu Lebzeiten spart Steuern, birgt aber Risiken bei Pflegebedürftigkeit. Wann der Sozialhilfeträger zurückfordern kann.
Ein Platz im Pflegeheim kostet heute im Bundesdurchschnitt einen Eigenanteil von rund 3.000 Euro im Monat. Reichen Rente und Erspartes nicht aus, springt das Sozialamt ein. Und das Sozialamt schaut zurück.
Wer in den vergangenen zehn Jahren etwas verschenkt hat, kann es nach § 528 BGB zurückfordern, wenn er seinen Unterhalt nicht mehr selbst bestreiten kann. Das Sozialamt leitet diesen Anspruch auf sich über. Für Eltern, die ihr Haus an die Kinder übertragen haben, heißt das: Die Kinder müssen zahlen oder das Haus herausgeben.
Was der Nießbrauch daran ändert
Der vorbehaltene Nießbrauch senkt den Wert der Schenkung, weil die Kinder das Haus bis zum Tod der Eltern nicht nutzen können. Er schützt aber nicht vor der Rückforderung. Entscheidend ist eine Klausel, die in vielen Übergabeverträgen fehlt.
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