Meldepflichten beim Goldkauf: Was ab 2027 gilt
Die EU-Bargeldgrenze und die Identifizierungspflicht verändern den anonymen Goldkauf grundlegend. Was Händler künftig speichern und weitergeben müssen.
Bis Ende 2019 konnte man in Deutschland Gold im Wert von knapp 10.000 Euro bar und ohne Ausweis kaufen. Seit 2020 liegt die Grenze bei 2.000 Euro. Darüber muss der Händler den Kunden identifizieren, eine Kopie des Ausweises anfertigen und fünf Jahre aufbewahren.
Ab Juli 2027 kommt eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen hinzu: Mehr als 10.000 Euro dürfen dann bei keinem Geschäft mehr bar bezahlt werden, auch nicht beim Goldhändler. Wer größere Beträge anlegen will, muss überweisen, und die Überweisung ist über das Konto nachvollziehbar.
Was der Händler weitergibt
Händler sind verpflichtet, verdächtige Geschäfte an die Financial Intelligence Unit beim Zoll zu melden. Was als verdächtig gilt, legt das Gesetz nur grob fest. Schon eine Stückelung knapp unter der Grenze kann eine Meldung auslösen.
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